Das geänderte Gemeindereglement, das in der Sitzung des Gemeinderats am 14. Februar 2025 beschlossen wurde, hat zum Ziel, ab 2025 eine Teuerungszulage für Haushalte mit geringem Einkommen zu gewähren. Diese Zulage wird am Ende jedes Jahres automatisch, basierend auf dem jährlichen Bericht des nationalen Solidaritätsfonds (FNS) ausgezahlt, der alle in der Gemeinde Niederanven ansässigen Personen auflistet, die im laufenden Jahr Anspruch auf die Teuerungszulage sowie auf die Energieprämie hatten.
Der Betrag der von der Gemeinde gewährten Zulage wird auf 50% der vom FNS gewährten Zulage festgelegt.
Dieses Reglement ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Verordnungen in diesem Zusammenhang, insbesondere jene bezüglich der Heizkostenzulage, der kommunalen Teuerungsprämie (vom Monat September) und der zusätzlichen Teuerungsprämie im Zusammenhang mit der Erhöhung kommunaler Taxen.
Eine einzige Zulage für Haushalte mit geringem Einkommen

- Zielgruppe: Haushalte mit geingem Einkommen
- Betrag: 50% der FNS-Zulage
- Administrative Vereinfachung: automatische Auszahlung am Jahresende
- Uniformisierung: mit den Gemeinden Junglinster und Betzdorf
- Endgültige Abschaffung: der bisherigen Regelungen, nämlich der Heizkostenzulage, der kommunalen Teuerungsprämie und der zusätzlichen Teuerungsprämie betreffend der kommunalen Taxen
- In Zukunft: etwa 64% mehr Begünstigte